Als institutionelle Investoren haben wir die Pflicht, im besten und langfristigen Interesse unserer Nutznießer zu agieren. Im Rahmen dieser treuhänderischen Aufgabe sind wir davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance bezogene (kurz ESG1) Themen das Ergebnis eines Anlageportfolios (in unterschiedlichem Ausmaß je nach Unternehmen, Sektor, Region, Anlageklasse und über verschiedene Zeiträume) beeinflussen können. Wir erkennen zudem an, dass sich durch die Einhaltung dieser Grundsätze Investoreninteressen besser mit gesellschaftlichen Zielvorstellungen vereinbaren lassen. Darum verpflichten wir uns, soweit mit unserer treuhänderischen Verantwortung vereinbar, zu Folgendem:
1 Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
Handlungsmöglichkeiten:
Einbezug von ESG-Themen in die Investitionsrichtlinien
Förderung der Entwicklung von ESG-bezogenen Instrumenten, Messgrößen und Analysen
Beurteilung von betriebsinternen Investmentmanagern hinsichtlich ihrer Fähigkeit, ESG-Themen zu berücksichtigen
Beurteilung von externen Investmentmanagern hinsichtlich ihrer Fähigkeit, ESG-Themen zu berücksichtigen
Forderung an Anlageberater (wie Finanzanalysten, Berater, Broker, Forschungsunternehmen, Ratingagenturen), ESG-Themen in neue Forschung und Analyse einzubeziehen
Förderung wissenschaftlicher und anderweitiger Forschung auf diesem Gebiet
Befürwortung von ESG-Training für Mitarbeiter im Investmentbereich
2 Wir werden aktive Aktionäre sein und ESG-Themen in unsere Aktionärspolitik und -praxis einbeziehen.
Handlungsmöglichkeiten:
Entwicklung und Offenlegung einer aktiven Aktionärspolitik, die in Einklang mit diesen Grundsätzen steht
Ausüben der Stimmrechte oder Nachweis über die Einhaltung der Stimmrechtspolitik (falls ausgelagert)
Expertise- und Kapazitätsausbau, um einen ESG-Dialog mit Unternehmen führen zu können (entweder direkt oder durch Outsourcing)
Beteiligung an der Entwicklung von Richtlinien, Regelungen und dem Setzen von Standards (wie dem Vorantreiben und Schützen der Aktionärsinteressen)
Beantragung von langfristig an ESG-Themen orientierten Aktionärsbeschlüssen
Austausch mit anderen Unternehmen zu ESG-Themen
Teilnahme an gemeinschaftlichen Initiativen von Aktionären
Forderung an Investmentmanager, einen ESG-bezogenen Dialog aufzunehmen und darüber zu berichten
3 Wir werden eine angemessene Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen bei den Unternehmen und Körperschaften fordern, in die wir investieren.
Handlungsmöglichkeiten:
Forderung nach standardisierter Berichterstattung über ESG-Themen (z.B. durch Nutzung von Instrumenten wie den Guidelines der Global Reporting Initiative)
Forderung nach Aufnahme von ESG-Themen in jährliche Geschäfts- und Finanzberichte
Forderung nach Informationen von Unternehmen über die Einführung/ das Befolgen von relevanten Normen, Standards, Verhaltenskodices oder internationalen Initiativen wie z.B. des UN Global Compact
Unterstützung von Initiativen und Beschlüssen von Seiten der Aktionäre, welche die Ausweispflicht von ESG-Themen zum Ziel haben
4 Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung dieser Grundsätze in der Investmentbranche vorantreiben.
Handlungsmöglichkeiten:
Bei Ausschreibungen: Berücksichtigung von Anforderungen, die den Grundsätzen entsprechen
Anpassung von Mandaten, Monitoring-Verfahren, Leistungsindikatoren und Anreizstrukturen an die Grundsätze (z.B. Sicherstellung, dass Prozesse im Investmentmanagement, sofern zweckdienlich, langfristige Zeithorizonte widerspiegeln)
Kommunikation von ESG-bezogenen Erwartungen an andere Finanzdienstleister
Überprüfung der Beziehungen mit Finanzdienstleistern, die unsere ESG-bezogenenen Erwartungen nicht erfüllen
Unterstützung bei der Entwicklung von Benchmarkinginstrumenten, die die Integration von ESG-Themen messen
Unterstützung von regulatorischen und politischen Entwicklungen, die die Implementierung dieser Grundsätze ermöglichen
5 Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung dieser Grundsätze zu steigern.
Handlungsmöglichkeiten:
Unterstützung von/ Teilnahme an Netzwerken und Informationsplattformen, um Instrumente gemeinsam zu nutzen, Ressourcen zu bündeln und von der Berichterstattung der Investoren als eine Quelle des Lernens zu profitieren
Gemeinsame Thematisierung von relevanten, neuen Themen
Entwicklung oder Unterstützung von geeigneten gemeinschaftlichen Initiativen
6 Wir werden über unsere Aktivitäten und unsere Fortschritte bei der Anwendung der Grundsätze Bericht erstatten.
Handlungsmöglichkeiten:
Offenlegung, inwiefern ESG-Themen in die Investmentpraxis integriert werden
Offenlegung einer aktiven Aktionärspolitik (Ausüben von Stimmrechten, Dialogführung mit Unternehmen, und/ oder Richtliniendiskussion)
Offenlegung, was bezüglich dieser Grundsätze von Finanzdienstleistern gefordert wird
Kommunikation mit unseren Nutznießern über ESG-Themen und die Grundsätze
Berichterstattung über den Fortschritt und/ oder die Erfolge bezüglich dieser Grundsätze anhand einer "Befolge oder Erkläre"2 Vorgehensweise
Bestrebung, die Auswirkungen und Bedeutung dieser Grundsätze zu ermitteln
Nutzung der Berichterstattung, um das Bewusstsein innerhalb einer erweiterten Gruppe von Stakeholdern zu schärfen
Diese Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment sind von einer internationalen Gruppe institutioneller Anleger entwickelt worden und spiegeln die zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance bezogenen Themen bei Investmententscheidungen wider. Der Prozess wurde vom Generalsekretär der Vereinten Nationen einberufen.
Mit der Unterzeichnung dieser Grundsätze verpflichten wir uns als Investoren öffentlich, diese zu übernehmen und umzusetzen, soweit sie mit unserer treuhänderischen Verantwortung vereinbar sind. Wir verpflichten uns ebenfalls, ihre Wirksamkeit auszuwerten und den Inhalt dieser Grundsätze über die Zeit zu verbessern. Wir sind davon überzeugt, dass wir dadurch den Verpflichtungen gegenüber unseren Nutznießern besser nachkommen, sowie unsere Investmentaktivitäten besser mit den umfassenden Interessen der Gesellschaft in Einklang bringen können.
Wir ermutigen andere Investoren, diese Grundsätze zu übernehmen.
1 ESG steht hier als Abkürzung für die englischen Begriffe environmental, social, und corporate governance.2 Die "Befolge oder Erkläre" - Vorgehensweise verlangt von den Unterzeichnern, dass sie darüber
berichten, wie sie die Grundsätze implementieren, oder aber eine Erklärung liefern, warum sie die
Grundsätze nicht befolgen.